Steuerbemessungsgrundlage
- Steuerbemessungsgrundlage
Steu|er|be|mes|sungs|grund|la|ge, die (Steuerw.):
bestimmter Betrag, Wert, der bei der Ermittlung der Höhe der zu entrichtenden Steuern zugrunde liegt.
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Steuerbemessungsgrundlage,
die
Größe, die der Berechnung der
Steuerschuld zugrunde gelegt wird. Die Steuerbemessungsgrundlage ist bei Mengensteuern eine technisch-physische Größe (z. B. kg, Stück), bei Wertsteuern eine Geldgröße. Steuerbemessungsgrundlage und
Steuergegenstand müssen nicht identisch sein (z. B. Kfz-Steuer). Bei der
Besteuerung wird oft die potenzielle Steuerbemessungsgrundlage durch die Gewährung von
Steuervergünstigungen (z. B. Freibeträge, -grenzen) verringert (
Steuererosion).
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Steu|er|be|mes|sungs|grund|la|ge, die (Steuerw.): bestimmter Betrag, Wert, der bei der Ermittlung der Höhe der zu entrichtenden Steuern zugrunde liegt.
Universal-Lexikon.
2012.
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